Förderungen - Teil 2
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Das Land Kärnten fördert den Erwerb von Bestandsobjekten. Mit höchstens zwei Wohnungen.
Diese müssen Mindestanforderungen an die Energiekennzahlen und das dringende Wohnbedürfnis der begünstigten Person oder Personen erfüllen. Oder einer nahestehenden begünstigten Person.
Förderungsvoraussetzungen:
- Persönliche Voraussetzungen:
Volljährigkeit (Ausnahme in begründeten Fällen), Bedarf an geförderten Wohnraum, Nutzung des geförderten Objekts zu Wohnzwecken (Hauptwohnsitz!), Aufgabe des aktuellen Wohnsitzes, Obergrenze betreffend höchstzulässiges Jahreseinkommen (Familieneinkommen), österreichischer Staatsbürger oder einem solchen gleichgestellt.
- Allgemeine Förderungsvorraussetzungen:
Baubewilligung mindestens 20 Jahre vor Einbringung des Förderantrags, geförderter Wohnraum muss ganzjährig und regelmäßig als Hauptwohnsitz genützt werden, Bestand muss mit Flächenwidmungsplan und Bebauungsplänen der Standortgemeinde vereinbar sein, Vorlage des Energieausweises in der ZEUS-Datenbank, Finanzierung des Bauvorhabens gesichert.
- Gebäudebezogene Voraussetzungen:
Gebäude das Wohnzwecken dient, Wohnraum zur ganzjährigen Bewohnung geeignet, in sich abgeschlossen (es gibt Ausnahmen!), normal ausgestattet und mindesten 25 m² Nutzfläche. Loggia und Wintergarten mit in Berechnung miteinbezogen.
- Besondere Förderungsvoraussetzungen:
Der Erwerb erfolgt durch eine begünstigte Person, es liegt kein Kauf im Nahbereich des Förderungswerbers vor, der Erwerb der Liegenschaft erfolgt zu einem angemessenen (ortsüblichen) Preis, Kaufvertrag max. 1 Jahr vor Antragstellung abgeschlossen, zum Zeitpunkt der Antragsstellung im Bestandsobjekt kein Heizungssystem auf fossiler Basis (Kohle, Gas, Heizöl, Allesbrenner, bei Elektro- oder Infrarotheizung müssen Kriterien im Energieausweis erfüllt oder diese binnen eines Jahres ab Beantragung auf erneuerbare Energieträger ausgetauscht werden. Bestandsobjekt muss zum Zeitpunkt der Beantragung des Einmalzuschusses nachstehende Energiekennzahlen aufweisen oder eine energetische Sanierung des Bestandsobjektes auf diesen Energiestandard erfolgen:
Höchstwert des Energiebedarfs:
HWB Ref, RK,zul in [kWh/m²a] 17*(1+2,9/lc)
EEBRK,zul in [kWh/m²a] EEB WG san, RK,zul
Höchstwert des Gesamtenergieeffizienz-Faktor:
HWB Ref, RK,zul in [kWh/m²a] 25*(1+2,5/lc)
fGEE,RK,zul 0,95
Sollten diese Anforderungen aufgrund Denkmalschutzes oder besonders ungünstiger Ausgangsbedingungen nicht erreichbar sein, so sind jedenfalls hohe Bauteilanforderungen zu erfüllen.
Höhe der Förderungen:
- Kosten der Projektentwicklung:
Beratungsleistungen von befugten Unternehmen werden mittels Einmalzuschuss im Ausmaß von 80% (max. € 1.200,--) der förderbaren Gesamtkosten gewährt.
- Erwerb von Bestandsobjekten mit max. 2 Wohnungen:
Für die Berechnung der förderbaren Nutzfläche ist der Bauzustand zum Zeitpunkt des Antrages maßgebend.
Sind zwei Wohnungen vorhanden und werden diese durch begünstigte Personen ständig bewohnt, können für die Berechnung beide Einheiten berücksichtigt werden.
a.) Förderungskredit:
Laufzeit 20 Jahre, Zinssatz 5,26% per anno.
Förderungshöhe: € 600,--/m² tatsächlicher Nutzfläche, höchstens € 75.000,--bzw. max. 50% des Kaufpreises
b.) Einmalzuschuss:
Förderung in der Höhe von € 20.000,-- je Wohnung.
- Erwerb von Bestandobjekten in Siedlungsschwerpunkten können folgende Förderungen gewährt werden:
a.) Förderungskredit:
Förderungshöhe: € 700,--/m² tatsächlicher Nutzfläche, höchstens € 90.000,-- bzw. max. 50% des Kaufpreises
b.) Einmalzuschuss:
Förderung in der Höhe von € 25.000,-- je Wohnung.
Dem Förderungsantrag sind alle zur Beurteilung/Überprüfung erforderlichen Unterlagen anzuschließen:
- Baubewilligungsbescheid und Bauvollendungsmeldung
- Kaufvertrag samt Energieausweis
- Baupläne samt Lageplan und Baubeschreibung (Kopie bzw. Skizze)
- Bestandsplan oder Pläne/Grundrissskizzen (vor dem Umbau) sowie Ausführungsplan (Sanierungsplan)
- Angaben, Unterlagen über persönliche Verhältnisse
- Bestätigung der Gemeinde über Lage im Siedlungsschwerpunkt laut OEK
- Bestätigung des Bundesdenkmalamtes (bei denkmalgeschützten Gebäude)
- Gutachten/Beratungsprotokoll mit Leistungsverzeichnis betreffend Projektentwicklung
- Nachweis über den Wohnbedarf
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Formulura & Unterlagen vom Land Kärnten:
Erwerb von Bestandsobjekten (Hauskauf) 2024 (ktn.gv.at)
